Der FDGB-Feriendienst war eine Einrichtung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) in der DDR. Er vermittelte den Werktätigen des Landes subventionierte Urlaubsreisen im Inland. Der Feriendienst wurde am 19. März 1947 als gewerkschaftliche Sozialeinrichtung zur Vermittlung von Urlaubsreisen und -plätzen gegründet.
Schon in der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Erholungsurlaub für die Menschen staatlicherseits organisiert; KdF war hier tätig. Davor gab es organisierte Reisen der Gewerkschaftsbewegung in der Weimarer Republik. Der Tourismus in der DDR entwickelte sich gemäß der Vorgaben durch die SED nicht parallel zu Westdeutschland und Westeuropa, sondern nahm sich die Sowjetunion zum Vorbild. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik sah den bezahlten Jahresurlaub vor. Es gab in der DDR nicht die Entwicklung zur Pauschalreise ins europäische Ausland sowie in Hotels und Ferienwohnungen, sondern man versuchte, Verdienste für Betrieb und Partei zu belohnen.
Entsprechend war es wohl nie geplant und wirtschaftlich wohl auch nicht möglich, das Angebot an subventionierten Reisen so zu erhöhen, dass alle Nachfrager hätten bedient werden können. Partei und Staat schufen im Frühjahr 1953 durch die Aktion Rose mit ihren Beschlagnahmen von Gebäuden an der Ostsee, besonders auf Rügen, die erweiterte Basis für den FDGB-Feriendienst. Der FDGB hatte im System der DDR nicht die Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder in finanzieller und sozialer Hinsicht zu vertreten; er war eine Massenorganisation mit faktischer Pflichtmitgliedschaft.
Der FDGB-Feriendienst war einer der Anbieter von Urlaubsreisen neben den Betriebsferienplätzen in betriebseigenen Ferieneinrichtungen, dem Reisebüro der DDR, Jugendtourist und den staatlichen Campingplätzen. Im Jahr 1984 boten die Betriebe z. B. 413.000 Ferienplätze, der FDGB 135.900. Neben großen, hatte er viele kleinere Objekte (bis 50 Zimmer) in seinem Besitz und beschäftigte dort zahlreiche Mitarbeiter. Neben der Ostseeküste waren auch das Erzgebirge, das Vogtland, der Thüringer Wald, das Elbsandsteingebirge und der Harz Schwerpunkte der Erholung. Einzubeziehen sind hier auch die Mecklenburgische Seenplatte, der Spreewald, das Zittauer Gebirge, die Oberlausitz und eine Reihe von Objekten in kleineren regionalen Ferien- und Wandergebieten. Die dezentralen Quartiere sind in der Regel von privaten Haus- oder Grundstücksbesitzern an den FDGB-Feriendienst vermietet worden, der dann die Zuweisungen organisierte und die finanz- und verwaltungstechnischen Aufgaben übernahm. Für diese Verwaltungsaufgaben und für die Betreuung der Urlauber vor Ort waren in den Zentren der Feriengebiete Büros bzw. Außenstellen des „FDGB-Feriendienstes“ mit hauptamtlichen Mitarbeitern installiert. Die Verpflegung erfolgte auf Gutschein-Basis zumeist in fest zugewiesenen Gaststätten.
Im Jahr 1989 verfügte der FDGB über 694 gewerkschaftseigene und 371 vertraglich genutzte Ferienobjekte. Hinzu kamen 7.250 betriebliche Ferieneinrichtungen, die vom Campingwagen bis zum Ferienhotel reichten. Das entsprach einer jährlichen Gesamtkapazität von 5,1 Millionen Ferienreisen. Deren Vergabe erfolgte über die gewerkschaftlichen Ferienkommissionen der Betriebe. Für diese Reisen mussten lediglich 25 bis 35 Prozent der tatsächlichen Kosten für Unterbringung und Verpflegung aufgebracht werden. Für Kinder bis zum Abschluss der zehnten Klasse kostete ein 13-tägiger Aufenthalt einheitlich 30 Mark.
Die Finanzierung des Feriendienstes erfolgte aus den über die Mitgliedsbeiträge gebildeten Fonds des FDGB, aus den verhältnismäßig geringen Zuzahlungen der Urlauber sowie aus dem Staatshaushalt. Dieser trug etwa 1989 direkt und indirekt 550 Millionen Mark bei.
Nach einer vergeblichen Reform beschloss der FDGB am 14. September 1989 die Auflösung des Feriendienstes.
Das hier gezeigte FDGB Ferienheim wurde damals von der VEB OGS betrieben.
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